Nach Eishockeyspiel droht Fan-Krawall: Polizei trennt rivalisierende Gruppen mit Gummischrot

(Biel BE). Am Freitagabend kam es nach dem Eishockeyspiel zwischen Fans des EHC Biel/Bienne und des HC Aioje zu verbalen Provokationen.

Es musste interveniert werden, um eine weitergehende Eskalation zu verhindern. Dabei wurden Mittel eingesetzt. Verletzt wurde niemand.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Freitag, 16. Oktober 2026
  • Veranstaltung: Eishockeyspiel zwischen EHC Biel/Bienne und HC Aioje
  • Spielbeginn: 19.45 Uhr
  • Ort: Ausserhalb des Stadions in Biel
  • Auslöser: Gegenseitige verbale Provokationen und Suche nach Konfrontation
  • Polizeieinsatz: Trennung der beiden Fangruppierungen
  • Eingesetztes Mittel: Kurzzeitig Gummischrot
  • Ergebnis: Beide Gruppen zogen sich zurück, weitere Eskalation verhindert
  • Verletzte: Gemäss aktuellem Kenntnisstand keine
  • Ermittlungen: Aufgenommen

Hockeyfans provozieren sich nach dem Spiel

Am Freitagabend, 16. Oktober 2026, fand um 19.45 Uhr in Biel das Eishockeyspiel zwischen dem EHC Biel/Bienne und dem HC Aioje statt.

Nach dem Spiel begannen sich die Fangruppierungen ausserhalb des Stadions verbal zu provozieren und suchten die Konfrontation.

Polizei setzt kurzzeitig Gummischrot ein

Um die Gruppierungen zu trennen und eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern, haben die Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern interveniert.

Diesbezüglich musste kurzzeitig Gummischrot eingesetzt werden.

Fangruppen ziehen sich zurück – Ermittlungen aufgenommen

In der Folge zogen sich die beiden Gruppen zurück und eine weitergehende Eskalation konnte verhindert werden.

Verletzt wurde gemäss aktuellem Kenntnisstand niemand. Ermittlungen wurden aufgenommen.


Polizei.news informiert

Gummischrot bei Polizeieinsätzen: Was bedeutet das?

Bei Gummischrot handelt es sich um ein polizeiliches Einsatzmittel, das unter bestimmten Voraussetzungen zur Distanzwahrung und zur Bewältigung gefährlicher Situationen eingesetzt werden kann. Es gehört zu den sogenannten weniger tödlichen Einsatzmitteln, ist jedoch keineswegs ungefährlich.

Welche Risiken bestehen? Gummischrot kann erhebliche Verletzungen verursachen, besonders bei Treffern am Kopf, an den Augen oder an anderen empfindlichen Körperstellen. Deshalb unterliegt sein Einsatz rechtlichen und polizeilichen Vorgaben.

Wann darf die Polizei eingreifen? Polizeiliche Zwangsmassnahmen müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein. Ob ein bestimmtes Einsatzmittel zulässig ist, hängt von der konkreten Gefahrenlage und den verfügbaren Alternativen ab.

Was sollten unbeteiligte Zuschauer tun? Wenn sich rivalisierende Gruppen nach einer Sportveranstaltung gegenüberstehen, ist es ratsam, Abstand zu halten, sich nicht an Provokationen zu beteiligen und Anweisungen der Einsatzkräfte zu befolgen. Bei einer akuten Gefahr kann die Polizei über die Notrufnummer 117 alarmiert werden.


 

Quelle: Kantonspolizei Bern / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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