Fussgänger von Auto erfasst und meterweit weggeschleudert – Mann in kritischem Zustand

(Niederbipp BE). Am Mittwochmorgen ist es in Niederbipp zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Ein Fussgänger wurde dabei schwer verletzt und wurde im kritischen Zustand ins Spital gebracht. Ermittlungen zum Unfall wurden aufgenommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Obere Dürrmühlestrasse in Niederbipp, Höhe Hausnummer 23
  • Unfallzeit: Mittwochmorgen, gegen 6.30 Uhr
  • Unfallhergang: Autolenkerin erfasst Fussgänger bei einem Fussgängerstreifen
  • Folgen: Fussgänger mehrere Meter weggeschleudert
  • Verletzungen: Schwer verletzt, kritischer Zustand
  • Rettung: Ambulanz bringt den Verletzten ins Spital
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Bern untersucht den Unfallhergang

Am Mittwoch, 21. September 2026, gegen 6.30 Uhr, wurde der Kantonspolizei Bern gemeldet, dass es bei der Oberen Dürrmühlestrasse in Niederbipp zu einem Verkehrsunfall gekommen sei.

Gemäss aktuellen Erkenntnissen war eine Autolenkerin von der Oberen Dürrmühlestrasse in Richtung Anternstrasse unterwegs, als sie aus noch zu klärenden Gründen bei einem Fussgängerstreifen auf Höhe Hausnummer 23 einen Fussgänger erfasste. Der Fussgänger wurde in der Folge mehrere Meter weggeschleudert und blieb schwer verletzt auf dem Trottoir liegen. Er wurde in kritischem Zustand mit der Ambulanz ins Spital gebracht.

Neben verschiedenen Diensten der Kantonspolizei Bern stand ein Ambulanzteam im Einsatz. Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen zum Unfall aufgenommen.

Polizei.news informiert | Sicherheit am Fussgängerstreifen

Fussgängerstreifen in der Dämmerung: Drei wichtige Regeln

Bei schlechten Lichtverhältnissen können Personen am Strassenrand später erkannt werden. Besonders wichtig sind angepasste Geschwindigkeit und gegenseitige Aufmerksamkeit.

Für Autofahrende: Nähern Sie sich Fussgängerstreifen besonders aufmerksam und bremsbereit. Gewähren Sie Personen den Vortritt, die den Streifen benützen oder erkennbar überqueren wollen.

Für Fussgänger: Vergewissern Sie sich vor dem Betreten der Fahrbahn, dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig anhalten können. Achten Sie darauf, ob Sie von den Fahrzeuglenkenden wahrgenommen werden.

Für bessere Sichtbarkeit: Helle Kleidung und reflektierende Elemente helfen, bei Dämmerung und Dunkelheit früher erkannt zu werden.

Wichtig: Auch bei vorhandenem Vortrittsrecht sollten Fussgänger eine Strasse nicht überraschend betreten. Fahrzeuglenkende müssen ihre Fahrweise den Sicht- und Verkehrsverhältnissen anpassen.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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