Stadt Bern

Stadt Bern BE / Zeugenaufruf: Bilder mutmasslicher Straftäter publiziert

Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung anlässlich einer Auseinandersetzung im Milchgässli in Bern im April 2024 ist ab sofort unverdecktes Bildmaterial veröffentlicht. Die gezeigten Personen werden dringend verdächtigt, an einer Körperverletzung beteiligt gewesen zu sein. Personen, die Hinweise zur Identität der Gesuchten geben können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Bern zu melden.

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Namensänderung bei der Sanität: Stadtberner Sanitätspolizei heisst neu Rettungsdienst Bern

Der Rettungsdienst von Schutz und Rettung Bern gibt sich selbst einen neuen Namen. Auf den Tag genau 120 Jahren nach ihrer Gründung heisst die Sanitätspolizei neu Rettungsdienst Bern. Im Bericht des Berner Gemeinderats vom Freitag, 18. November 1904, ist zu lesen: „Bereitstellung eines Mehrbeitrags von Fr. 3'200.– für die Besoldung von zwei Sanitätsgehilfen zur Aushilfe bei der Lebensmittelpolizei oder zur Vornahme von Desinfektionen und den Transport von Kranken.“ In dem Zusammenhang wird der Name Sanitätspolizei das erste Mal genannt. Damit gilt der 18. November 1904 als Geburtsstunde der Sanitätspolizei, einer Abteilung der damaligen Berner Stadtpolizei.

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TCS: Gemäss aktueller Umfrage sind Parkierungskosten in der Schweiz gestiegen

Eine repräsentative Umfrage des TCS zur Ermittlung der aktuellen Parkierungs- und Fahrzeugpflegekosten in der Schweiz zeigt, dass die Kosten für Autobesitzende im Vergleich zu früheren Erhebungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Auch die Ausgaben für Autowäsche und -pflege sind höher. Bei der Kilometerkostenberechnung für Personenwagen machen diese Faktoren 20 Prozent der jährlichen Kosten eines Durchschnittsautos und ein Drittel der Fixkosten aus.

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Mehr als die Hälfte aller E-Trottinett-Unfälle ereignen sich im Herbst und Winter im Dunkeln

Unfälle mit E-Trottinetts nehmen stetig zu. Die Analyse des TCS zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Unfälle und der Dunkelheit in den Wintermonaten. Anlässlich des 18. internationalen Tag des Lichts erinnert der TCS an die Regeln, die man mit dem E-Trottinett beachten muss, und gibt praktische Tipps, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein.

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Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

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