Kanton Bern: Velokontrollen zeigen Mängel bei Beleuchtung und falsch eingestellte Lichter
Im Rahmen des Themas „Urbane Mobilität“ hat die Kantonspolizei Bern im November situativ Kontrollen zur Sichtbarkeit von Zweirädern durchgeführt.
Im Rahmen des Themas „Urbane Mobilität“ hat die Kantonspolizei Bern im November situativ Kontrollen zur Sichtbarkeit von Zweirädern durchgeführt.
Die Kontrollen ergaben, dass sich die Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden an die Vorschriften halten. Einzelne Verstösse wurden festgestellt. Besonders aufgefallen sind dieses Jahr falsch eingestellte Velolichter.
Im Rahmen des Schwerpunktes „urbane Mobilität“ führte die Kantonspolizei Bern im November 2025 gezielte Kontrollen zur Sichtbarkeit von Fahrrädern und E-Bikes durch. Besonders aufgefallen sind Velos, die zwar über die geforderte Beleuchtung verfügten, jedoch war diese oftmals falsch eingestellt. Weil nicht richtig eingestellte Velolichter die anderen Verkehrsteilnehmer blenden können, kann es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen.
Die Resultate der Kontrollen zeigen, dass Lenkerinnen und Lenker von Zweirädern über die gesetzlichen Vorschriften mehrheitlich gut informiert sind und diese auch befolgen. Dadurch sind sie im Verkehr sichtbarer. Dennoch wurden Verstösse festgestellt, insbesondere bei Dämmerung oder bei Dunkelheit. In diesem Zusammenhang wurden rund 70 Ordnungsbussen für nicht eingeschaltete oder nicht funktionierende Lichter ausgestellt. Weiter wurden rund 130 Verstösse im Zusammenhang mit der Velobeleuchtung bei Personen unter 15 Jahren festgestellt. Diese werden entsprechend zum Verkehrsunterricht aufgeboten.
Die Kantonspolizei Bern ruft die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Sichtbarkeit in Erinnerung:
- Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Die Lichter dürfen nicht blenden (E-Bikes müssen ihre Lichter immer eingeschaltet haben, auch am Tag). Dabei gilt zu beachten, dass die Velolichter auf den Boden und nicht gegen den Himmel gerichtet sein müssen.
- An Fahrrädern müssen mindestens nach vorne ein weisser und ein nach hinten ein roter Rückstrahler angebracht sein.
- Zwei Reflektoren pro Pedal.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften weist die Kantonspolizei Bern darauf hin, dass die Sicherheit durch helle Kleidung, eine reflektierende Weste, einen Helm in heller Farbe und zusätzliches Fahrradzubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Reifen, erhöht werden kann. Im Strassenverkehr sollte ausserdem vorausschauend und mit der nötigen Vorsicht gefahren werden.
Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Patrick Herzberg/Shutterstock.com
