Interlaken BE: Drei Männer nach Sprayereien angehalten
VON Polizei.news Redaktion Bern Polizeinews Sachbeschädigung Schweiz Stadt Interlaken Verbrechen
In der Nacht auf Samstag ist beim Bahnhof Interlaken Ost eine Zugskomposition versprayt worden. Mehrere Personen flüchteten, als sie die Polizei erblickten. Drei der Flüchtenden konnten angehalten werden, zwei davon mithilfe eines Diensthundes.
Die mutmasslichen Sprayer werden sich vor der Justiz verantworten müssen.
Die Meldung, dass am Bahnhof Interlaken Ost mehrere Personen eine Zugskomposition besprayen würden, ging am 26. Juni 2021, kurz vor 2.45 Uhr bei der Kantonspolizei Bern ein. Die aufgebotenen Einsatzkräfte sahen die Meldung bei ihrem Eintreffen bestätigt, worauf die verdächtigen Personen nach Verlassen des Gleisbereichs zur Kontrolle angehalten werden sollten. Als diese jedoch die Polizei erblickten, ergriffen sie umgehend die Flucht in Richtung Brienzersee.
Bei der anschliessenden Nachsuche konnten mehrere Personen in einem Feld lokalisiert werden. Als sich die Einsatzkräfte diesen näherten, traten sie wiederum die Flucht an, worauf ein Diensthund eingesetzt wurde. Dieser konnte einen der Flüchtenden mittels Biss anhalten und wurde, nachdem die Betreuung des Angehaltenen sichergestellt war, zur Suche nach weiteren Tatverdächtigen erneut eingesetzt. Kurz darauf stellte der Diensthund im Feld einen weiteren flüchtenden Verdächtigen mittels Biss. Eine dritte Person konnte beim Verlassen des Feldes durch weitere Einsatzkräfte ebenfalls angehalten werden.
Die mittels Diensthund angehaltenen Männer wurden leicht verletzt zur medizinischen Versorgung ins Spital und anschliessend, wie der dritte Angehaltene, für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht. Entlang des Fluchtwegs der Tatverdächtigen wurden verschiedene Sprayerutensilien sichergestellt. Unter der Leitung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland sind weitere Ermittlungen durch die Kantonspolizei Bern im Gang. Die zwischen 20 und 31 Jahre alten Männer werden sich vor der Justiz verantworten müssen.
Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland
Bildquelle: Kapo BE