Bern BE: Genügend Schutzplätze für Bevölkerung – nächste Kontrolle startet 2026

Im Kanton Bern gibt es ausreichend Schutzräume für die Bevölkerung.

Das zeigt die periodische Schutzraumkontrolle (PSK), die während der letzten zehn Jahre bei rund 49 000 Schutzräumen durchgeführt wurde. Die nächste PSK startet 2026.

Genügend Schutzräume für ständige Wohnbevölkerung

Damit Schutzräume im Ereignisfall für die Bevölkerung bezugsbereit sind, führt der Kanton Bern gemäss Vorgabe des Bundes alle zehn Jahre eine periodische Schutzraumkontrolle (PSK) durch. Die letzte PSK startete 2015 und endete 2025. Während dieser Zeit wurden rund 49 000 Schutzräume kontrolliert.

Das Ergebnis: Im Kanton sind genügend Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung vorhanden. Der Kanton Bern verfügt nun über eine schweizweit vorbildliche Übersicht der Infrastruktur für den Schutz seiner Bevölkerung. Nach erfolgter PSK sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzbauten verpflichtet, die erkannten Mängel zu beheben. Eine nächste Kontrolle der Schutzräume startet 2026.

Ab 2026 übernimmt der Kanton die Schutzraumzuweisung

Die Zuweisung aller Einwohnerinnen und Einwohner auf die Schutzräume in der Nähe ihres Wohnorts ist Aufgabe der Gemeinden. Ab 2026 übernimmt der Kanton diese Aufgabe und erstellt mindestens jährlich die Zuweisungsplanung. Dabei werden verschiedenste Faktoren wie ein möglichst kurzer Weg zum Schutzraum oder die prioritäre Zuweisung von Kindern und älteren Personen berücksichtigt.

Eine Kommunikation der Zuweisungsplanung findet jedoch erst statt, wenn die Schutzräume für den Bezug vorbereitet werden, da sich die Planung aufgrund von Umzügen, Änderung der Familienzusammensetzung, etc. laufend ändert. Je nach Schutzplatzbilanz (siehe Kasten) kann es auch vorkommen, dass Schutzplätze über Gemeindegrenzen hinweg zugewiesen werden.

Kanton unterstützt Gemeinden bei Umnutzungen

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Wohnbevölkerung genügend Schutzräume bereitzustellen. Bei eigenen Bauprojekten müssen Gemeinden zwingend neue Schutzräume erstellen, wenn zu wenig bestehen. Neue Schutzräume können auch entstehen, indem bestehende, nicht mehr genutzte Schutzanlagen umfunktioniert werden. Mit wenig Aufwand können so viele Schutzplätze erstellt werden. Der Kanton berät die Gemeinden bei Umnutzungen. Der Bau von Schutzräumen kann über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons finanziert werden.

Schutzplatzbilanz der Gemeinden

Die periodische Schutzraumkontrolle erfolgte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär aktualisiert die Schutzplatzbilanz der Gemeinden zweimal jährlich: Per 31. Januar unter Berücksichtigung der Gemeindefusionen und per 31. August unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerzahlen der Gemeinden. Die Schutzplatzbilanz ist entscheidend, um den Bau von Schutzräumen zu steuern. Sie dient als Entscheidungsgrundlage, um Baugesuche wie beispielsweise Anträge um Befreiung von der Schutzraumbaupflicht oder Aufhebungen von Schutzräumen zu beurteilen.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

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