Polizei.news Redaktion

Kanton Bern: Tag des Lichts – Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit

Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Besonders in der dunklen Jahreszeit tragen geeignete Kleidung und Ausrüstung entscheidend zur Sicherheit im Strassenverkehr bei. Die Kantonspolizei Bern führt rund um den heutigen nationalen Tag des Lichts im ganzen Kanton Bern Sensibilisierungsaktionen und Beleuchtungskontrollen durch. Mit dem Leuchtwestenwettbewerb bei den 4. und 5. Klassen werden zudem Schülerinnen und Schüler motiviert, gut sichtbar unterwegs zu sein.

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Der „Tag des Lichts“ - mit Sichtbarkeit Unfälle verhindern

Laut einer Umfrage des Touring Club Schweiz sind 83 Prozent der Befragten der Meinung, dass gute Sichtbarkeit im Strassenverkehr wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dennoch geben nur 24 Prozent an, konsequent Ausrüstung zu verwenden, die ihre eigene Sichtbarkeit erhöht. Anlässlich der 17. Durchführung des Tages des Lichts setzt der TCS seine Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung fort.

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Jede vierte Person fährt nachts ohne Licht Velo - 17. Tag des Lichts

Nachts und in der Dämmerung ist jede vierte Person auf dem Velo ohne Licht unterwegs. Zum Vergleich: Auf schnellen E-Bikes fahren 2 % ohne Licht, auf langsamen E-Bikes 9 %. Die eigene Sichtbarkeit ist ein entscheidender Faktor, um sein Unfallrisiko zu senken. Wer Velo oder E-Bike fährt, setzt deshalb neben der richtigen Beleuchtung am besten auf eine Leuchtweste. Darauf macht die BFU mit ihren Partnern am diesjährigen Tag des Lichts aufmerksam.

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Einstellung der Strafverfahren gegen Michael Lauber, Gianni Infantino und weitere Beschuldigte

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, Fifa- Präsident Gianni Infantino, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold sowie weitere beschuldigte Personen wird eingestellt. Der Verdacht auf eine Instrumentalisierung der Bundesanwaltschaft durch die FIFA hat sich im Verlauf der umfassenden Untersuchung nicht erhärtet. Der Tatverdacht wurde im Gegenteil entkräftet. Ermittelt wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Amtsmissbrauchs und Begünstigung bzw. Anstiftung hierzu. Dabei ging es um informelle Treffen, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen den genannten Personen stattgefunden hatten. Die Treffen waren nicht protokolliert worden. Aus diesem Grund werden die Verfahrenskosten teilweise auf die Beschuldigten der Bundesanwaltschaft überwälzt.

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