Autotuning in der Schweiz: Was erlaubt ist und wann es teuer werden kann
Sportliche Auspuffanlagen, neue Felgen, tiefergelegte Fahrwerke oder technische Leistungssteigerungen: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer möchten ihr Fahrzeug individuell gestalten. Doch nicht jede Veränderung ist auf Schweizer Strassen zulässig. Wer sein Auto umbaut, sollte die technischen Anforderungen und die Regeln zur Lärmvermeidung kennen.
1. Nicht jeder Fahrzeugumbau ist automatisch erlaubt
Veränderungen an Motor, Fahrwerk, Rädern, Beleuchtung oder Auspuffanlage können die Betriebssicherheit, die Umweltverträglichkeit oder die Einhaltung der Zulassungsvorschriften beeinflussen.
Je nach Art der Änderung sind entsprechende Nachweise, Genehmigungen oder eine technische Nachprüfung erforderlich. Klären Sie deshalb vor einem Umbau beim zuständigen Strassenverkehrsamt ab, welche Anforderungen gelten. Eine fachgerechte Montage allein bedeutet noch nicht, dass ein Bauteil im Strassenverkehr zulässig ist.
2. Unnötiger Motorenlärm ist verboten
Das Schweizer Strassenverkehrsrecht verbietet vermeidbare Lärmbelästigungen durch Motorfahrzeuge. Entscheidend ist dabei nicht nur die Technik des Fahrzeugs, sondern auch das Verhalten am Steuer.
Untersagt sind beispielsweise unnötig hohe Motordrehzahlen, vermeidbarer Lärm durch Fahren in niedrigen Gängen und unnötig starkes Beschleunigen. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften kann gegen die Vorschriften verstossen.
3. Sportauspuff und Klappensysteme: Auf die Zulassung kommt es an
Ein Sportauspuff ist nicht grundsätzlich verboten. Er muss jedoch die geltenden technischen und lärmschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Auch Auspuffklappen können zulässig sein, wenn das gesamte System vorschriftskonform ist. Unzulässig sind dagegen technische Eingriffe, die darauf ausgerichtet sind, unnötig mehr Lärm zu erzeugen. Achten Sie auf die erforderlichen Genehmigungen und verwenden Sie nur Teile, die für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind.
4. So wird Fahrzeuglärm kontrolliert
Bei einer Polizeikontrolle kann eine Standgeräuschmessung vorgenommen werden. Dabei wird das Motorengeräusch unter vorgegebenen Bedingungen in der Nähe des Auspuffs gemessen.
Das Messergebnis kann mit den genehmigten Referenzwerten verglichen werden. Eine auffällige Abweichung kann Anlass für weitere technische Abklärungen sein. Je nach Befund ist eine Nachprüfung durch das zuständige Strassenverkehrsamt oder eine autorisierte Prüfstelle erforderlich.
5. Auch mit einem legalen Auto kann man gegen Lärmvorschriften verstossen
Ein serienmässiges oder korrekt zugelassenes Fahrzeug ist kein Freipass für beliebig lautes Fahrverhalten.
Selbst wenn alle technischen Anforderungen erfüllt sind, müssen Fahrzeuglenkende unnötigen Lärm vermeiden. Besonders in Wohn- und Erholungsgebieten sowie während der Nacht ist eine rücksichtsvolle Fahrweise wichtig.
6. Fahrzeugänderungen frühzeitig dokumentieren
Wer sein Auto verändert, sollte sämtliche zugehörigen Genehmigungen, Bestätigungen und technischen Nachweise sorgfältig aufbewahren.
Besprechen Sie vor dem Einbau mit einer qualifizierten Fachwerkstatt, ob das gewünschte Bauteil zulässig ist und welche Dokumente oder Prüfungen erforderlich sind. Das hilft, spätere Schwierigkeiten bei Fahrzeugkontrollen oder der Motorfahrzeugprüfung zu vermeiden.
Gut zu wissen: Nicht jede bei einer Kontrolle beanstandete technische Veränderung ist bereits abschliessend als rechtswidrig erwiesen. Die zuständigen Stellen müssen je nach Sachverhalt prüfen, welche Zulassungs- und Betriebsvorschriften gelten und ob sie eingehalten wurden.
Praktischer Tipp: Bevor Sie Felgen, Fahrwerk, Auspuff oder andere Fahrzeugteile verändern lassen, fragen Sie beim Strassenverkehrsamt nach der erforderlichen Zulassung. Lassen Sie sich die passenden Nachweise aushändigen und bewahren Sie diese zusammen mit den Fahrzeugunterlagen auf.
Weitere Informationen: Weitere Sicherheitstipps zum Strassenverkehr finden Sie auf Polizeinews Prävention.